3-Euro Ticket für Arbeitslosengeld II-, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsrentner und Asylbewerber

Der ehemalige Kultursenator Thomas Flierl hat zu seinen Amtszeiten mit nachfolgend aufgeführten Berliner Bühnen und Konzerthäusern eine Vereinbarung getroffen, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsrentner und Asylbewerber seit dem 1. Mai 2005 die Möglichkeit haben, Eintrittskarten zum Preis von 3 Euro zu erwerben, wenn Vorstellungen nicht ausverkauft sind.

Vorraussetzung ist, dass die Anspruchsberechtigten eine Sozialkarte haben. Sozialkarten (Berlin.Ticket S) gibt es kostenlos bei den Jobcentern bzw. Sozial- und Grundsicherungsämtern.

Die Sozialkarte und der Personalausweis sind beim Kauf eines ermäßigten 3-Euro-Tickets an der Kasse und beim Einlass vorzuzeigen.

Grundsätzlich gilt, dass 3-Euro-Tickets an der Abendkasse kurz vor Vorstellungsbeginn verkauft werden, wenn es freie Plätze gibt.

Darüber hinaus haben die einzelnen Häuser unterschiedliche Regelungen getroffen, an welchen Tagen und für welche Vorstellungen 3-Euro-Tickets angeboten werden.

Entsprechende Informationen werden auf der Website der Senatskulturverwaltung (www.kultur.berlin.de) und sukzessive auch in den Spielplanankündigungen der beteiligten Häuser veröffentlicht.

Datum: 
02.03.2008
Berliner News-Archiv
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